Gasprüfung

Die Überprüfung der Flüssiggasanlage in Ihrem Freizeitfahrzeug erfolgt nach ÖVGW G107 / Richtlinie EN 1949.

Die Prüfung umfasst folgende Punkte:

  • Identitätsprüfung (passt das Fahrzeug zur Erstprüfung)
  • Sichtprüfung (sichtbare Schäden)
  • Druckkontrolle mittels elektronischem Prüfgerät und Protokoll
  • Brennprobe

Bei bestandener Prüfung wird die Bescheinigung ausgestellt, sowie die Plakette am Fahrzeug angebracht.


wichtiger Hinweis:

  • bei der Überprüfung sind die Fahrzeugpapiere und die Erstbescheinigung der Gasprüfung vom Hersteller vorzulegen.
  • Der Gaskasten muss frei zugänglich sein
E-Mail
Anruf
Karte
Infos