Gasprüfung
Die Überprüfung der Flüssiggasanlage in Ihrem Freizeitfahrzeug erfolgt nach ÖVGW G107 / Richtlinie EN 1949.
Die Prüfung umfasst folgende Punkte:
- Identitätsprüfung (passt das Fahrzeug zur Erstprüfung)
- Sichtprüfung (sichtbare Schäden)
- Druckkontrolle mittels elektronischem Prüfgerät und Protokoll
- Brennprobe
Bei bestandener Prüfung wird die Bescheinigung ausgestellt, sowie die Plakette am Fahrzeug angebracht.
wichtiger Hinweis:
- bei der Überprüfung sind die Fahrzeugpapiere und die Erstbescheinigung der Gasprüfung vom Hersteller vorzulegen.
- Der Gaskasten muss frei zugänglich sein